Jeder Betrieb, der Lebensmittel aus ökologischem Anbau erzeugt, verarbeitet, handelt oder importiert ist verpflichtet, die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung einzuhalten und sich diesbezüglich von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen.
Kontrollpflichtig sind:
- Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte (nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Tiere z.B. Getreide, Ölsaaten, Obst, Gemüse, wildgesammelte Pflanzen wie Pilze, Beeren oder Kräuter, lebende Tiere),
- Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln (für den menschlichen Verzehr bestimmte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Brot und Backwaren, Teigwaren, Brotaufstriche, etc.)
- Importeure von Bio-Produkten,
- Hersteller von Bio-Futtermitteln
- Unternehmen, die Tätigkeiten an Dritte vergeben oder mit Bioprodukten handeln
Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht ausgenommen werden.
Nicht kontrollpflichtig sind auch Bio-Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für andere Zwecke gedacht sind, z.B. Kosmetika oder Heilmittel.
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle; gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Kontrolle Ihres Unternehmens.