ÖkoP Zertifizierungs GmbH, Straubing - Tel. (0 94 21)70 30 75 - Fax (0 94 21)70 30 74
 
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Kontrollpflicht
Jeder Betrieb, der Lebensmittel aus ökologischem Anbau erzeugt, verarbeitet, handelt oder importiert ist verpflichtet, die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung einzuhalten und sich diesbezüglich von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen.

Kontrollpflichtig sind:
    - Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte (nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Tiere z.B. Getreide, Ölsaaten, Obst, Gemüse, wildgesammelte Pflanzen wie Pilze, Beeren oder Kräuter, lebende Tiere),

    - Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln (für den menschlichen Verzehr bestimmte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Brot und Backwaren, Teigwaren, Brotaufstriche, etc.)

    - Importeure von Bio-Produkten,

    - Hersteller von Bio-Futtermitteln

    - Unternehmen, die Tätigkeiten an Dritte vergeben oder mit Bioprodukten handeln

Einzelhändler können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht ausgenommen werden.

Nicht kontrollpflichtig sind auch Bio-Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für andere Zwecke gedacht sind, z.B. Kosmetika oder Heilmittel.

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle; gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Kontrolle Ihres Unternehmens.

Siehe auch Artikel:  "Kontakt"


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