ÖkoP Zertifizierungs GmbH, Straubing - Tel. (0 94 21)70 30 75 - Fax (0 94 21)70 30 74
 
Rubriken:

 login
Tiergesundheit
Die Maßnahmen zur biologischen Sicherheit und Krankheitsvorsorge schließen einen Beratungsvertrag mit einem Tierarzt ein, der den Bestand mindestens einmal jährlich besichtigt.

Wie auch in allen anderen Bereichen der EG-Öko-Verordnung ist die doppelte Wartezeit beim Einsatz von Medikamenten einzuhalten.

Jährlich sind maximal zwei allopathische Behandlungen erlaubt, wobei Impfungen und Parasitenbehandlungen nicht eingerechnet werden. Hier sind ebenfalls zwei Behandlungen pro Jahr erlaubt


 Aktuelles
 Kennzeichnung...
 Bio-Außer-Haus-Verpflegung...
 Verarbeitung und Handel von ...
 Tiergesundheit...
 Fütterung...
 Herkunft der Satzfische...
 Anlagentypen...
 Rundbrief Verarbeitung 2010...
 Neues Gemeinschaftslogo der EU und neue ...
 Ausnahmegenehmigungen in der Tierhaltung...

 Downloads
 Kennzeichnung...
 Rundbrief Verarbeitung 2010...
 Ausnahmegenehmigungen in der Tierhaltung...
 Ökologische Aquakultur...
 Rundbrief Erzeugung 2010...
 Standort der Bienenstöcke...
 Krankheitsvorsorge und tierärztliche Beh...
 Wachsaustausch in der Umstellungszeit...
 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchfü...
 Ökop-Flyer...

 © 2005 - 2010 k1webadmin by k1 mediendesign henrik kierbaum