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Fütterung

Entsprechend den verschiedenen Ernährungsgewohnheiten der Fische wird auch in der EG-Öko-Verordnung in den Fütterungsvorschriften zwischen karnivoren und herbivoren Fischen unterschieden.

Herbivore Fische (z.B. Karpfen) ernähren sich über das natürliche Nahrungsangebot in Teichen. Steht ein natürliches Nahrungsangebot nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, dürfen Öko-Futtermittel pflanzlichen Ursprungs zugefüttert werden.

Für karnivore Fische (z.B. Forellen) darf der Anteil pflanzlicher Komponenten in der Ration nicht mehr als 60 % betragen und muss aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Für die Futterbestandteile tierischer Herkunft muss eine vorgegebene Rangfolge beachtet werden.
Fischmehl und Fischöl aus Überresten der Verarbeitung von Fischen aus nicht-ökologischer Aquakulturprodkution und für den menschlichen Verzehr gefangener Wildfische dürfen in der Ration den Höchstanteil von 30% nicht überschreiten.


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