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©BLE, Bonn/Foto: Thomas Stephan
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Die Aquakultur als Teilbereich der Landwirtschaft ist seit dem 01.01.2009 nun endlich in der neuen EU-Öko-Verordnung geregelt. In der Basisverordnung 834/2007 sind die Grundsätze, wie Fütterungs- und Haltungsbedingungen, für die ökologische Aquakultur verankert. In der Durchführungsbestimmung für ökologische Aquakultur, die im August 2009 veröffentlicht wurde, finden sich alle weiteren Details für die Produktion ökologischer Aquakulturtiere.
Bei der Umstellung auf ökologische Aquakultur ist es nicht nötig, den Gesamtbetrieb nach Vorschrift der EG-Öko-Verordnung zu bewirtschaften. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist die gleichzeitige Produktion von ökologischen und nicht-ökologischen Fischen einer Art möglich.
Alle interessierten Teichwirte, Landwirte und Verarbeiter können sich unter dem untenstehenden Link einen Überblick über die Produktionsanforderungen für ökologische Aquakultur verschaffen. Sollten Sie Fragen zur Öko-Aquakultur haben, wenden Sie sich bitte an Frau Anita Obermeier.
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