Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsbestimmungen
Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind der der EU-Basisverordnung 834/2007 über den ökologischen Landbau (EG-Öko-Verordnung) geschützte Begriffe. In dieser gesetzlichen Grundlage und den zugehörigen Durchführungsbestimmugen (VO (EG) Nr. 889/2008) sind die Standards für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Produkten festgelegt.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von ÖkoP als unabhängige Kontrollstelle überprüft. Damit hilft ÖkoP die Stellung des ökologischen Landbaus zu sichern und auszubauen. Im Angebot der Produktvielfalt biologischer Erzeugnisse sorgt ÖkoP für genaue Kennzeichnung und schafft dadurch Vertrauen zwischen Erzeuger und Verbraucher.
Dass die Herstellung, Verarbeitung oder Etikettierung eines Bioerzeugnisses der Kontrolle durch ÖkoP erliegt, erkennen Sie an dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufdruck der Codenummer, welche im Falle einer Biokontrolle durch ÖkoP
DE - ÖKO - 037
lautet.
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