ÖkoP Zertifizierungs GmbH, Straubing - Tel. (0 94 21)70 30 75 - Fax (0 94 21)70 30 74
 
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Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsbestimmungen
Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind der der EU-Basisverordnung 834/2007 über den ökologischen Landbau (EG-Öko-Verordnung) geschützte Begriffe. In dieser gesetzlichen Grundlage und den zugehörigen Durchführungsbestimmugen (VO (EG) Nr. 889/2008) sind die Standards für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Produkten festgelegt.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von ÖkoP als unabhängige Kontrollstelle überprüft. Damit hilft ÖkoP die Stellung des ökologischen Landbaus zu sichern und auszubauen. Im Angebot der Produktvielfalt biologischer Erzeugnisse sorgt ÖkoP für genaue Kennzeichnung und schafft dadurch Vertrauen zwischen Erzeuger und Verbraucher.

Dass die Herstellung, Verarbeitung oder Etikettierung eines Bioerzeugnisses der Kontrolle durch ÖkoP erliegt, erkennen Sie an dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufdruck der Codenummer, welche im Falle einer Biokontrolle durch ÖkoP

DE - ÖKO - 037


lautet.

Durch Klicken auf unten aufgeführten Link gelangen Sie auf das Informationsportal für Ökolandbau des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort erhalten Sie eine Online-Version der derzeit aktuellen EG-Öko-Verordnung sowie deren Durchführungsbestimmungen, die Sie auch kostenlos herunterladen können. Ausserdem finden Sie auf dieser Seite stets akuelle Informationen rund um den Ökolandbau.

Siehe auch im Internet:  http://www.oekolandbau.de/erzeuger/richtlinien-und-kontrolle/gesetze-und-verordnungen/
Siehe auch Downloaddatei:  "Festlegungen fuer Bayern_Stand Okt.2009.pdf"


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